Allgemeine Geschäftsbedingungen - St.All grafikdesign
Allgemeine Geschäftsbedingungen Design (AGB)St.All grafikdesign – Henrike Robert und Kalima Vogt(Im Text stellvertretend als Grafik-Designerin bezeichnet)
1. Urheberschutz und Nutzungsrechte
1.1 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Grafik-Designerin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.2 Ohne Zustimmung der Grafik-Designerinnen dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.
1.3 An den Arbeiten der Grafik-Designerin werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Die Werke der Grafik-Designerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
1.4 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Grafik-Designerin.
1.5 Über den Umfang der Nutzung steht der Grafik-Designerin ein Auskunftsanspruch zu.
1.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Grafik-Designerin.
2. Honorar
2.1 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen der Allianz Deutscher Grafik-Designer.
2.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.3 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.4 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann die Grafik-Designerin Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung etc. ) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.4. Eigentumsvorbehalt
5. Haftung
5.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
5.3 Soweit die Grafik-Designerin auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
5.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Grafik-Designerin, stellt er sie von der Haftung frei.
6. Gestaltungsfreiheit
6.1 Für die Grafik-Designerin besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
6.2 Die der Grafik-Designerin überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Grafik-Designerin. Engelskirchen 5/2018